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Dies ist die HTML-Version der Datei http://www.hospizdienst-potsdam.de/Download/Hozpiztag.pdf. Vortrag der Koordinatorinnen des Ehrenamtlichen Ambulanten Hospizdienstes Potsdam, Frau Heike Borchardt und Frau Kerstin Kurzke, anlässlich des 1. Potsdamer Hospiztages am 14. Februar 2003
„Ich will zu Hause sterben!“ – Hilfsangebot zum Leben „bis zuletzt“ Krankheit und Sterben sind eine Lebensaufgabe, die von jedem Menschen irgendwann bewältigt werden muss. „Wir werden geboren, wir müssen sterben.“ – Das ist der natürliche Lauf des Lebens. Für die Generation unserer Groß- und Urgroßeltern gehörte der Tod als ständiger Begleiter der Lebenden zum Alltag. Durch Kriege, Seuchen, Krankheiten und eine hohe Kindersterblichkeit wurde jede Familie immer wieder mit Sterben, Tod und Abschied konfrontiert. Gängige Bräuche und Rituale, oft Ursprung eines tief religiösen Glaubens - wie die Krankensalbung, das Waschen des Leichnams, das Läuten der Sterbeglocke, die Totenwache, Abwehrriten, öffentliche Bekanntmachung u.a. - erleichterten Betroffenen den Umgang mit Sterben und Tod. Trauer bekam somit ihre Berechtigung. Das soziale Umfeld war verpflichtet der Familie eines Sterbenden und dann Verstorbenen beizustehen. In unserer heutigen modernen Zivilisation sind soziale Bezüge wie Großfamilien, Nachbarschaft und Gemeinde einer zunehmenden Individualisierung und Anonymität gewichen. Zudem ermöglichen Medizin und Wissenschaft eine höhere Lebenserwartung. Dennoch kann der Tod nicht verdrängt werden. Betroffene dürfen nicht allein gelassen werden. Aber wo finden sie in einer Gesellschaft der Kleinfamilie und Single-Haushalte adäquate Unterstützung? Vor diesem Hintergrund möchte die Hospizbewegung neue Wege aufweisen. Orte der Nähe, der Hilfe, der Würde und der Hoffnung schaffen. Als kurze Erklärung: Hospiz kommt vom lat. Wort „hospitium“ und heißt soviel wie Herberge, Gastfreundschaft. Vertreter der Hospizbewegung wollen „Herbergen“ schaffen am Ende des Lebens sprich Unterstützungs- möglichkeiten für Betroffene und ihre Familien. Hospizangebote richten sich zunächst ganz allgemein an Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, die voranschreitet und in absehbarer Zeit zum Tode führen wird. 2 Mögliche Hilfsangebote für Betroffene und Familienangehörige/ Freunde: im ambulanten Bereich sind: • Medizinische Versorgung durch den Hausarzt (Hausbesuche) und ggf. durch Palliativmediziner (Ziel der Palliativmedizin ist die Verbesserung der Lebensqualität durch Beschwerde- und Schmerzfreiheit, nicht mehr die Heilung, Näheres hierzu: Vortrag von Dr. Gastmeier) • individuelle pflegerische (palliative care, Näheres hierzu beim Vortrag von Sr. Christel Stock) und hauswirtschaftliche Versorgung durch Familienangehörige/ Nachbarn und/ oder ambulante Pflegedienste/ Sozialstationen • Hinzuziehung von Therapeuten wie z.B. Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden etc. • Beratung zur finanzieller Absicherung durch die Sozialarbeiterinnen der ambulanten Dienste sowie der Beratungsstellen, z.B. Krebs- und AIDS- Beratungsstellen des Gesundheitsamtes, Brandenburgische Krebsgesellschaft, Kinderhilfe usw. • Ehrenamtlicher, ambulanter Hospizdienst für die psychosoziale Begleitung, sprich Gespräche, ggf. Freizeitgestaltung wie Kartenspielen, Spaziergänge, soziale Kontakte für Betroffene. So können pflegende Angehörige für ein paar Stunden das Haus verlassen. Die ehrenamt- lichen MitarbeiterInnen sind aber auch für Gespräche mit den Angehörigen da. Sie beraten zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, um einer möglichen Entscheidungsunfähigkeit aufgrund des Krankheitsverlaufes vorzubeugen (evt. Weitervermittlung an zuständige Stellen wie Betreuungsvereine und Notare). Im stationären Bereich: • Stationäre Hospize (Hospiz Lehnin) • begrenzt Krankenhäuser, Palliativstationen (z.B. Krankenhaus Lehnin) • begrenzt Kurzzeitpflegen • Pflegeheime Bei Vorliegen hospizlicher Krankheitsindikationen, das heißt konkret bei krebskranken Menschen im weit fortgeschrittenen Stadium sowie bei Menschen mit anderen fortgeschrittenen Krankheiten, wie der Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen, chronischen 3 Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen und bei an AIDS erkrankten Menschen, werden dabei 4 Phasen im Krankheitsverlauf unterschieden: 1. Rehabilitationsphase Die Prognose der verbleibenden Lebenszeit beträgt viele Monate, manchmal Jahre. Die Wiederherstellung bzw. Erhaltung von Selbständigkeit und Leistungsfähigkeit des Kranken steht hier im Vordergrund. Fragen, die, wenn möglich, in der Familie zu klären sind: • Möchte der Schwerkranke noch Freunde, Nachbarn oder ferne Verwandte sehen? • Gibt es noch Wünsche, Träume, die verwirklicht werden können? Zum Beispiel eine Reise an die Ostsee oder eine Feier veranstalten? • Gibt es Dinge, die noch zu klären sind? Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerecht gegenüber minderjährigen Kinder, Bestattungsvorsorge/ -wünsche, Vorstellung, wie die Beerdigung gestaltet werden soll? • Möchte der Betroffenen Unterstützung/ Begleitung durch einen Seelsorger? • Wo möchte der schwerkranke Mensch bei Pflegebedürftigkeit versorgt werden (zu Hause, im Pflegeheim, im stationären Hospiz)? • Wenn der Betroffene zu Hause lebt: Wer fühlt sich verantwortlich für den schwerkranken Menschen, wenn er pflegebedürftig wird? Wer kann sich evtl. krankschreiben oder beurlauben lassen? Es wäre gut, wenn sich diese Sorge mehrere Menschen teilen, unabhängig davon, inwieweit ein Pflegedienst eingeschaltet wird. Es sollte überlegt werden, ob die Hauptbezugsperson einen Kurs für pflegende Angehörige besucht und für sich die Unterstützung einer Angehörigen- Selbsthilfegruppe nutzt. • Welche Angehörigen, Freunde oder Nachbarn können helfend mit einbezogen werden, z.B. für die Verrichtung der täglichen Arbeiten, wie kochen, einkaufen etc.? • Ist die Hilfsmittelversorgung (Gehhilfen, Rollstuhl, Pflegebett) ausreichend? • Wurde Pflegegeld über die Pflegekassen bereits beantragt? Wann muss an eine Höherstufung gedacht werden? 4 2. Präterminalphase (Präfinalphase) In dieser Situation beträgt die Prognose der verbleibenden Lebenszeit mehrere Wochen bis Monate. Deutliche Symptome der Erkrankung können meist durch eine umfassende Schmerz- und Symptomkontrolle gelindert werden. Fragen, die, wenn möglich, in der Familie zu klären sind: • Ist der Betroffenen medizinisch und pflegerisch optimal versorgt oder muss noch ein Schmerztherapeut hinzu gebeten werden? Sind der Arzt und der Pflegedienst im Notfall auch nachts und am Wochenende erreichbar? • Werden die Wünsche und Bedürfnisse der Schwerkranken beachtet? Diese erscheinen Außenstehenden oft unscheinbar, wie z.B. das Bedürfnis sich ernst genommen zu fühlen oder gefragt zu werden. Das Bedürfnis nach Ruhe, kleinen appetitlich zurechtgemachten Essensportionen, manchmal auch die totale Ablehnung von Essen, der Eckel vor Fettgeruch, ein freier Blick aus dem Fenster, frische Blumen am Bett, Licht, frische Luft, die Angst vor dem Alleinsein oder der Wunsch nach Besuchen ausgewählter Einzelpersonen, das sind weitere Beispiele. Dabei ist es wichtig, das Ablehnung, Distanz, Wut, Verzweiflung des Sterbenden von den engen Bezugspersonen nicht persönlich genommen wird. Der sterbende Mensch ist häufig ganz mit sich und seinem Leben beschäftigt. • Benötigt die Hauptpflegeperson (Angehöriger) mehr Entlastung? Kann sie nachts schlafen? Hat sie Gesprächspartner mit denen sie sich austauschen kann? Evtl. weitere Angehörige und Hospizdienst um Unterstützung bitten! • Ist der schwerkranke Mensch noch geschäftstüchtig? Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt, müsste eine Betreuung beim Amtsgericht bestellt werden. 3. Terminalphase (Finalphase) Die Prognose der verbleibenden Lebenszeit ist auf wenige Tage bis zu einer Woche begrenzt. Der Schwerkranke lebt unmittelbar an der Grenze seines Lebens zum Tod (lat. Terminus = Grenze). Auch hier Fragen, die zu klären sind: • Kann sich der Sterbende noch verbal äußern? Wenn nicht, auf Gestik und Mimik achten. Hat der Mensch Schmerzen, Luftnot, Trockenheit im Mund, Hitzewallungen, Unruhe, Verkrampfungen? Tipps von der Pflegeperson, Arzt, Hospizdienst einholen. So kann beispielsweise der Mund mit Eiswürfeln oder in Flüssigkeit getauchten Wattestäbchen befeuchtet werden. 5 • Manche Mensche fallen in den letzten Tagen ins Koma. Wenn der Mensch sich nicht mehr äußern kann, bedeutet das nicht unbedingt, dass er nichts mehr wahrnimmt. Der Hörsinn ist der letzte Sinn der aufhört zu arbeiten. Das heißt, bis zuletzt sollte mit dem sterbenden Menschen gesprochen werden, jede Handreichung sollte vorher angekündigt werden. • Bei fehlender Orientierung und Unruhe muss ggf. das Anbringen eines Bettgitters beantragt werden, auch dies kann erklärt werden. • Hat der Sterbende Mensch Wünsche für diese Zeit geäußert? Soll bestimmte Musik abgespielt werden oder Stille sein? Soll es frische Luft oder eine Hand geben, die seine Hand hält? • Wie reagiert der Körper auf Berührung, auf Streicheln, auf Nähe, auf Musik? Gibt es ein Haustier, das die Nähe sucht? • Möchten Angehörigen dem Sterbenden noch was sagen? z.B. auch „Ich liebe Dich, ich werde Dich vermissen. Aber Du brauchst Dir keine Sorge um mich machen, es wird wehtun, aber ich werde es ohne Dich schaffen weiterzuleben? Es ist in Ordnung, wenn Du jetzt gehen willst“ • Soll noch mal ein Seelsorger gerufen werden? • Wie geht es der/den Hauptbezugsperson(en)? Benötigen sie vermehrt Unterstützung? Sollte nun nachts eine weitere Person anwesend sein (z.B. Freunde, Nachbarn, Hospizdienst, Pflegedienst), um der Hauptbezugsperson die Ruhe zu geben, schlafen zu können? • Wissen alle Beteiligten bescheid, was im Todesfall zu tun ist? 4. Zustand „in extremis“ Der Mensch „liegt im Sterben“, ist „final“, am äußersten Endpunkt seines irdischen Lebens angelangt (lat. finis = Ende, Ziel). Der Eintritt des Todes ist in einigen Stunden bis zu einem Tag zu erwarten. Mögliche Anzeichen sind: Augen und Mund sind offen, Körperunterseite verfärbt sich dunkler, Puls wird noch schwächer, Atem wird zum Teil unregelmäßig, setzt immer mal wieder aus. Diese Fragen stellen sich: • Habe ich das Gefühl, der Sterbende möchte nicht allein sein? • Hat sich der Sterbende die Anwesenheit bestimmter Menschen gewünscht (z.B. Kinder), kann ich diese hinzurufen? • Ist jemand neben/ für die nächsten Angehörigen verfügbar, der Ruhe vermittelt und mit aushält? • Möchte ich mich noch mal verabschieden, dem Sterbenden etwas mit auf den Weg geben, ihn nur in den Armen halten? „Du kannst jetzt gehen!“ – beteuern? 6 • Wenn der Mensch in unserer Abwesenheit stirbt, sollten wir uns keine Schuldgefühle machen. Die Erfahrung zeigt, das der Sterbende häufig geht, wenn er allein ist. Vielleicht ist es für ihn leichter zu gehen, wenn der geliebte Mensch nicht da ist. Unmittelbar nach dem Tod Werden sie nicht gleich aktiv. Lassen sie die Besonderheit dieses Augenblickes auf sich wirken. Lassen Sie Ihre Gefühle zu. Lassen sie sich Zeit. Es ist vollbracht. Zu beachten ist, dass als erstes der Arzt gerufen wird, der den Totenschein ausfüllt. Am besten ruft man den Hausarzt bzw. den Arzt des Vertrauens der letzten Wochen und Tage. Wenn der Mensch in der Nacht gestorben ist, reicht es aus bis zum anderen Morgen zu warten. Wenn sie wollen, können Sie den Verstorbenen dann waschen. Dabei helfen Ihnen aber auch der Pflegedienst bzw. einige Bestattungsunternehmen. Das sollte jedoch im voraus geklärt sein. Der Verstorbene kann mindestens 36 Stunden in der Wohnung behalten werden. Angehörige können sich ein letztes Mal verabschieden. Vielleicht schmücken Sie ja hierfür den Raum ein wenig mit Kerzen, frischen Blumen und Düften. Das Bestattungsinstitut hilft Ihnen bei der Reglung aller anfallender Formalitäten. Bei der Gestaltung der Beerdigung können eigene Wünsche - auch des Verstorbenen - mit einfließen. Abschluß Nun sind wir auch schon am Ende unseres Vortrages. Wir haben versucht viele Anregungen zu geben. Jede betroffene Familie, jeder schwerkranke Mensch muss für sich prüfen, was zu seinem, zu ihrem Weg passt. Wichtig für uns ist es jedoch, Ihnen allen folgenden Rat mitzugeben: Suchen Sie sich Helfer, Mitmenschen, die den schweren Weg gemeinsam mit Ihnen gehen! Leben und Tod sind zu schwer zu ertragen, um eine Privatsache zu bleiben oder zu sein. Und auch wenn wir erleben, dass sich viele Menschen aus der Umgebung eines Kranken zurückzuziehen scheinen. Unsere Erfahrungen zeigen: Werden Angehörige, Freunde, Nachbarn etc. direkt um Hilfe angefragt, sind sie oft fast dankbar, etwas tun zu dürfen! Sie haben sich vorher nur nicht getraut „zu stören“, wussten nicht, wie sie sich anbieten sollten. Haben Sie also Mut um Hilfe anzufragen!
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