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Augenblicke zwischen Leben und Tod


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 Einrichtungen und Berufe/Ausbildungen
ingoborm Offline

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Beiträge: 937

12.10.2005 22:02
Krankenpflegehilfe antworten

Krankenpflegehilfe
aus PflegeWiki, der freien Wissensdatenbank

Die Krankenpflegehilfeausbildung ist im Krankenpflegegesetz von 2003 (Bundesgesetz) nicht mehr aufgenommen worden. Die Länder sind ermächtigt worden, eigene gesetzliche Regelungen zu treffen.

Bis dahin konnten nach einjähriger Ausbildung Krankenpflegehelferinnen, bzw. -er .... Lücke - bitte gelegentlich ergänzen -

Die Bundesländer Hessen, Brandenburg, NRW und Saarland haben bereits entsprechende landesrechtliche Regelungen erlassen. In Niedersachsen existiert eine "Vorläufige Fassung" (im Sinne einer Entwurfsfassung) (Stand: Juni 2005)

Berufsbezeichnung

* in Hessen, NRW, Saarland, Niedersachsen (Entwurf): Krankenpflegehelfer / Krankenpflegehelferin
* in Brandenburg: Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

Ausbildung

Zulassungsvoraussetzungen

(Stand: Juni 2005)

* Alle verlangen die Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Nds. in der Entwurfsfassung nicht)
* Alle verlangen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung/Bildungsabschluss.
* Saarland: bei gleichwertigem Bildungsabschluss zusätzlich den Nachweis berufl. Vorbildung.
* NRW: verlangt zusätzlich die Vollendung des 17. Lebensjahres

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