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Krankenpflegehilfe aus PflegeWiki, der freien Wissensdatenbank Die Krankenpflegehilfeausbildung ist im Krankenpflegegesetz von 2003 (Bundesgesetz) nicht mehr aufgenommen worden. Die Länder sind ermächtigt worden, eigene gesetzliche Regelungen zu treffen. Bis dahin konnten nach einjähriger Ausbildung Krankenpflegehelferinnen, bzw. -er .... Lücke - bitte gelegentlich ergänzen - Die Bundesländer Hessen, Brandenburg, NRW und Saarland haben bereits entsprechende landesrechtliche Regelungen erlassen. In Niedersachsen existiert eine "Vorläufige Fassung" (im Sinne einer Entwurfsfassung) (Stand: Juni 2005) Berufsbezeichnung * in Hessen, NRW, Saarland, Niedersachsen (Entwurf): Krankenpflegehelfer / Krankenpflegehelferin * in Brandenburg: Gesundheits- und Krankenpflegehelferin / Gesundheits- und Krankenpflegehelfer Ausbildung Zulassungsvoraussetzungen (Stand: Juni 2005) * Alle verlangen die Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Nds. in der Entwurfsfassung nicht) * Alle verlangen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung/Bildungsabschluss. * Saarland: bei gleichwertigem Bildungsabschluss zusätzlich den Nachweis berufl. Vorbildung. * NRW: verlangt zusätzlich die Vollendung des 17. Lebensjahres
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