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 Recht und Gesetze
ingoborm Offline

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Beiträge: 937

26.09.2005 08:50
Betreuungsverfügung antworten
Betreuungsverfügung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.

Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB). Ein Gericht wacht über die Einhaltung der Verfügung.

Bei anderen Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Patiententestament) ist man auf das Vertrauen gegenüber dem Bevollmächtigten bzw. den Ärzten angewiesen, denn der Betroffene selbst ist im Zweifel nicht mehr in der Lage, die eigenen Vorgaben zu kontrollieren. Außerdem lässt es bei diesen Vorsorgemöglichkeiten nicht sicher stellen, die Handlungsvollmacht für einen Dritten nur wirksam werden zu lassen, wenn es erforderlich ist.

Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Nach einem Unfall, einem (Hirn-)Infarkt, bei Alterserkrankung (Demenz), psychischer Erkrankung etc. kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss.

Das für den Betroffenen örtlich zuständige Amtsgericht als Vormundschaftsgericht wird in diesem Fall erforderlichenfalls einen Betreuer bestellen. Auf dieses Verfahren kann man im Vorfeld Einfluss nehmen.

Mittels der Betreuungsverfügung kann man bestimmen

* wer zum Betreuer bestellt werden soll,
* wo der Wohnsitzdes Betreuten sein soll,
* ob Nachteile in der medizinischen Versorgung für Vorteile in anderen Bereichen hingenommen werden sollen,
* was inhaltlich auch Bestandteil eines Patiententestamentes sein könnte (Umgang mit Finanzen, Geschenke an Kinder usw.)

Nicht jeder möchte im Alter in einem Altenheim gepflegt werden, wo er medizinisch und pflegerisch gut versorgt ist, sondern lieber in der eigenen Wohnung bleiben, wo er vielleicht Einbußen in der medizinischen Versorgung und Pflege hinnehmen muss. Das, was von vielen unter Lebensqualität verstanden wird, kann mit einem mehr oder weniger hohen Risiko verbunden sein. Bei Menschen, mit denen eine Verständigung über diese Fragen nicht mehr möglich ist, setzt die Betreuungsverfügung an.

Diese ist nach Überlegung der eigenen Wünsche, Möglichkeiten und Vorstellungen, seien sie kultureller, wissenschaftlicher oder religiöser Natur, möglichst handschriftlich zu verfassen. Die Einholung von Rat und Aufklärung bei Dritten, beispielsweise sozialen Organisationen, Notaren oder Rechtsanwälten kann sich empfehlen.

Sinnvoll ist, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren, um sie damit der Wandlung eigenen persönlichen Vorstellungen anzupassen. Eine regelmäßige, etwa einmal jährliche Ergänzung der Betreuungsverfügung mit dem Satz "Ich will an der vorstehenden Verfügung festhalten" sowie Datum und Unterschrift erleichtern dem Gericht die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsverfügung den aktuellen Willen des Betroffenen widergibt.

Die Betreuugsverfügung baut in erster Linie nicht auf Vertrauen. Ihr Inhalt dient vielmehr zu gegebener Zeit dem Gericht zur Kontrolle. Das Gericht überwacht z. B. Zahlungsvorgänge auf dem Konto des Betroffenen und kontrolliert auch die Einhaltung der Vorgaben der Betreuungsverfügung.

Zum Abfassen einer Betreuungsverfügung kann als Vorlage jeder Entwurf einer Vorsorgevollmacht verwendet werden. Diese sollte in Betreuungsverfügung umbenannt werden.

Fachkundige raten von vorformulierten Vordrucken, die man nur noch ankreuzen und/oder unterschreiben muss, ab. Sie halten sorgfältige Überlegungen, Einholung umfassenden Rates und Aufklärung und eigene Formulierungen für erforderlich, um den eigenen Willen wirksam niederzulegen.

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