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Augenblicke zwischen Leben und Tod


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 Einrichtungen und Berufe/Ausbildungen
ingoborm Offline

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Beiträge: 937

11.10.2005 21:28
Gesundheits- und Krankenpfleger antworten

Gesundheits- und Krankenpfleger
aus PflegeWiki, der freien Wissensdatenbank

Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist ein Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen.

Durch Beschluss des Bundestages vom Juli 2003 wurde das alte Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 1985 abgelöst. Am 1. Januar 2004 trat das neue Krankenpflegegesetz in Kraft, welches die neue Berufsbezeichnung für zukünftig examinierte Krankenpflegekräfte mit sich bringt. Die neue Bezeichnung hat somit die alten Berufsbezeichnungen Krankenschwester und Krankenpfleger abgelöst. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung weiterführen.

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert die Ausbildung zukünftig in 2100 Theorie- und 2500 Praxisstunden. Sie wird weiterhin an den Krankenhäusern angeschlossen Krankenpflegeschulen durchgeführt, deren Leitung zukünftig über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen muß. Die Rolle der Praxisanleiter wird gestärkt, sie müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und über eine berufspädagogische Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen. Integrierte Ausbildungen werden möglich, in denen die Schüler sich nach einer Orientierungsphase für eine Spezialisierung in Richtung Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden können - ein erster Schritt in Richtung generalisierte Pflegeausbildung. Das Mindestalter für Auszubildende ist weggefallen. Der Unterricht orientiert sich vermehrt an fächerübergreifenden Lernfeldern. Der Lehrstoff wird auch in Lernbereichen wie Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin etc. vermehrt durch Lehrer für Pflegeberufe durchgeführt, externe ärztliche Dozenten verlieren hier an Bedeutung.

Verdienst/Einkommen

In staatlichen und kommunalen Einrichtungen, wie zum Beispiel Landeskrankenhäusern, erfolgt die Bezahlung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Das Grundgehalt wird durch teilweise abgabenfreie Zuschläge wie Ortszulage, Schichtzulage, Tarifzulage oder bei Nachtarbeit Nachtzuschlag ergänzt. Kirchliche Arbeitgeber bezahlen meist einen an den BAT angelehnten Tarif. Bei privaten Arbeitgebern, wie Krankenhauskonzernen (z.B. Asklepios-, Helios- oder Sana-Kliniken), gibt es oft Haustarifverträge, die vom BAT abweichen können. Oft sind hier auch leistungsabhängige Gehaltskomponenten üblich. Die meisten Krankenhäuser zahlen noch Beiträge für eine tariflich vereinbarte ergänzende Altersversorgung, z.B. in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse.

Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

* Fachkrankenschwester/-pfleger (z.B. für Intensivmedizin, OP, Psychiatrie, Anästhesie)
* Weiterbildung zur Stations-, Bereichs- oder Pflegedienstleitung
* Praxisanleiter
* Studium: u.a. Pflegemanagement, Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik

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