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Pflegetagebuch Das Sozialgesetzbuch – Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe. Maßgebend ist der auf Dauer bestehende Hilfsbedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Um den Umfang der Pflegebedürftigkeit festzustellen, benötigt der Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Angaben über alle Hilfestellungen und Pflegeleistungen, die am Tag und in der Nacht erbracht werden müssen. Das Pflegetagebuch hilft bei der Entscheidung über den Grad der Pflegebedürftigkeit. Hier kann genau notiert werden, welche Hilfen wann und wie lange geleistet wurden. Dazu gehören auch Wege sowie Vor- und Nacharbeiten. Das Pflegetagebuch dient dabei als ergänzende Erläuterung zur Feststellung des regelmäßigen Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehören: Körperpflege, Bewegung, Ernährung und Hauswirtschaftliche Versorgung. Bitte beachten Sie, dass Leistungen der sogenanntenmedizinischen Behandlungspflege, z.B. Infusionen geben oder Verbände anlegen, nicht in das Tagebuch eingetragen werden sollten. Sie werden bei der Ermittlung der Pflegestufe nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, das Pflegetagebuch eine Woche lang zu führen. Die Aufzeichnungen werden dem Gutachter eine wertvolle Unterstützung sein. Gleichzeitig haben Sie die Sicherheit, dass nichts vergessen wird. *Pflegetagebuch zum Download: http://www.pflegeheim.de/DE/Aktuell/pfle...egetagebuch.pdf *Zur Anzeige der PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader 5.0, den Sie kostenlos herunterladen können. Informationsquelle: http://www.pflegeheim.de
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