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Augenblicke zwischen Leben und Tod


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 Erbrecht
Ahasveru Offline

Administration Forum
Beiträge: 6.581

09.10.2005 19:03
Nasciturus antworten

Nasciturus
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Nasciturus (lat. Leibesfrucht) wird das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet.

Im deutschen Recht ist der Nasciturus grundsätzlich nicht rechtsfähig. Strafrechtlich wird er jedoch durch §§ 218 ff. StGB (Schwangerschaftsabbruch) geschützt. Im Zivilrecht kann der Nasciturus Erbe sein, wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war (§ 1923 Abs. 2 BGB).

Es folgt daraus, dass er (nasciturus) die Rechtsfähigkeit erst erlangt, wenn er nach Eintritt des Erbfalls auch lebend geboren und damit also rechtsfähig wird, den Übergang zur natürlichen Person als Abkömmling seiner Mutter (Erbin) auch erreicht.

Strafrechtlich gesehen ist hier zum Zivilrecht also eine Diskrepanz, die keine klare Definition der natürlichen Person zulässt, wohl aber diese bereits in ihrer Entwicklung vor Schaden bewahrt, indem sie unter den Schutz des Staates gestellt ist.

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