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Augenblicke zwischen Leben und Tod


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 Erbrecht
Ahasveru Offline

Administration Forum
Beiträge: 6.581

09.10.2005 19:01
Nachlasswert antworten

Nachlasswert
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Nachlasswert bezeichnet man im Rechtswesen den kalkulatorischen Wert eines Nachlasses unter Berücksichtigung des gesamten Nachlassvermögens und nach Abzug aller vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlasswert wird als erstes mit Stichtag zum Todestag des Erblassers in einem Nachlassverzeichnis erfasst und wird dann im Verlaufe der Nachlassverwaltung durch Zubuchungen (zum Beispiel bei Zinserträgen) und Abbuchungen (zum Beispiel des Nachlasspflegerhonorars und der Gerichtsgebühren) ständig fortgeschrieben und dann als "aktueller Nachlasswert" bezeichnet.

Der Nachlasswert wird verwendet, um

1. die Gerichtsgebühren für die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft und für die Erteilung des Erbscheines festzusetzen;
2. in der Erbauseinandersetzung den Nachlass nach den Erbquoten rechnerisch richtig an die Erben verteilen zu können;
3. die Erbschaftsteuer festsetzen zu können.

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