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Augenblicke zwischen Leben und Tod


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 Erbrecht
Ahasveru Offline

Administration Forum
Beiträge: 6.581

09.10.2005 18:59
Nachlassverbindlichkeit antworten

Nachlassverbindlichkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter einer Nachlassverbindlichkeit versteht man im Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland die Forderungen, die dritte Personen gegenüber dem Nachlass geltend machen können.

Dies können insbesondere sein:

* die vom Erblasser herrührenden Schulden (die dieser also noch zu Lebzeiten eingegangen ist bzw. die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind),
* Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten,
* Ansprüche von Vermächtnisnehmern,
* testamentarische Auflagen,
* die Beerdigungskosten nach § 1968 BGB,
* der sog. "Dreißigste" nach § 1969 BGB
* Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten,
* Kosten der Testamentsvollstreckung,
* Kosten der Testamentseröffnung.

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