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Augenblicke zwischen Leben und Tod


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 Erbrecht
Ahasveru Offline

Administration Forum
Beiträge: 6.581

09.10.2005 16:55
Minorat antworten

Minorat
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Minorat bezeichnet die Erbfolge, nach der allein der am nächsten männliche Verwandte und bei gleichem Verwandtschaftsgrad der Jüngste zur Erbschaft berufen ist. Im Gegensatz dazu steht das Majorat bei dem alleine der Älteste das Erbe antritt.

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