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Augenblicke zwischen Leben und Tod


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 Erbrecht
Ahasveru Offline

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Beiträge: 6.581

09.10.2005 16:31
Gesamthandsgemeinschaft antworten

Gesamthandsgemeinschaft
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Gesamthandsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Personen, denen ein bestimmtes Vermögen gemeinschaftlich zusteht.

Beispiele von Gesamthandsgemeinschaften sind

* die Gesellschaft bürgerlichen Rechts,siehe §§ 705 - 740 BGB
* die Gütergemeinschaft
* die Erbengemeinschaft.

Jede Person hat einen ideellen Anteil am Gesamthandsvermögen, kann aber nicht alleine über diesen Anteil oder über den Anteil an einem einzelnen zum Gesamthandsvermögen gehörenden Gegenstand verfügen. Eine Ausnahme besteht bei der Erbengemeinschaft, wo ein Miterbe über seinen Anteil am Nachlass (nicht aber über den Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen) verfügen kann.

Weitere Beispiele für Gesamthandsvermögen sind die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Diese beiden Gesellschaftsformen sind im HGB( Handelsgesetzbuch, §§ 105 - 177 HGB) geregelt.

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