Fürsorgerischer Freiheitsentzug aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Fürsorgerischer Freiheitsentzug (abgekürzt FFE) ist ein Begriff aus dem Grenzbereich zwischen Medizin und Justiz. Gemeint ist damit, dass ein Mensch dann gegen seinen Willen in eine geeignete Institution eingeliefert und dort festgehalten werden kann, wenn von ihm aus gesundheitlichen Gründen eine Gefährdung für ihn selbst oder andere Menschen ausgeht.
Da ein Freiheitsentzug in allen Rechtstaaten grundsätzlich eigentlich nur im Zusammenhang mit Straftaten zulässig ist, ist der FFE klar reglementiert. Allerdings können die Regeln sehr unterschiedlich sein. Mancherorts muss die Existenz der Fremd- oder Selbstgefährdung durch einen Psychiater diagnostiziert werden, anderenorts genügt ein Notfallarzt. Es muss aber immer jemand sein, der nicht mit der Institution zusammenhängt, in die der Kranke eingewiesen wird. Nach einer bestimmten Frist muss die Rechtmäßigkeit der FFE überprüft werden, und der Eingelieferte bzw. dessen Angehörige haben auch die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht Beschwerde einzulegen.
Trotzdem bleibt ein FFE eine massive Einschränkung der persönlichen Rechte und kann auch eine spätere Therapie des Kranken nachhaltig beeinträchtigen.