Berufsbetreuer aus Wikipedia, der freien EnzyklopädieEin Berufsbetreuer ist jemand, der rechtliche Betreuungen (§ 1896 ff. BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbe ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächliche Rechtsanwälte beruflich in diesem Metier tätig waren (als sogenannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig Sozialarbeiter/-pädagogen, Alten- und Krankenpfleger, auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 9.000 Berufsbetreuer. Berufsbetreuer wird man dadurch, dass man vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt wird und in der Bestellung die Betreuung als berufliche Tätigkeit bezeichnet wird (§§ 1836 Abs. 1 BGB, 1897 Abs. 6 BGB, §§ 1 ff. Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG). Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn man im Hinblick auf die zu erwartende Schwierigkeit der Betreuung unter Berücksichtigung der beruflichen Kenntnisse des Betreuers niemand Ehrenamtlichen damit betrauen kann. Häufig haben diese Betroffenen mehrere Probleme und/oder keine geeigneten Angehörigen, die die Betreuung übernehmen können, oder es gibt Interessenskonflikte im Familienkreis. Zur auskömmlichen Betreuertätigkeit bei ausschließlicher beruflicher Betreuung werden meist mehr als 30 Betreuungen benötigt, wobei die Vergütungsansprüche seit dem 1. Juli 2005 pauschaliert wurden, die Betreuerpflichten andererseits unverändert geblieben sind. Berufsbetreuer werden im Rahmen einer Pauschale (siehe unten) nach Stundensätzen bezahlt, die bereits Aufwendungen für Barauslagen und Mehrwertsteuer beinhalten. Diese betragen seit 1. Juli 2005 27 Euro/Std, bei nachgewiesenen betreuungsrechtlichen Fachkenntnissen aufgrund einer Berufsausbildung 33,50 Euro/Std, bei nachgewiesenen betreuungsrechtlichen Fachkenntnissen aufgrund eines Studiums 44 Euro/Std. (Vergütung jeweils incl. MwSt sowie Auslagen für Fahrtkosten, Porto und Kopien)Zu den einzelnen Berufen gibt es zahlreiche Rechtsprechung. Auch waren bis vor kurzem Nachqualifizierungen für Quereinsteiger aus betreuer"untypischen" Berufen in verschiedenen Bundesländern möglich. Diese Möglichkeit bieten die Bundesländer derzeit nicht an. Informationen zur Aus- und Fortbildung für Berufsbetreuer erteilen die örtlichen Betreuungsbehörden (Stadt oder Landkreis). Auch die Berufsverbände (BdB und VfB) geben Infos zu gewünschten Berufsqualifikationen.
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