Hallo, ich hoffe, das ich hier richtig bin und mir jemand einen Rat geben kann. Mein bester Freund ist Ende Oktober gestorben, genauer Todeszeitpunkt ist unbekannt, er wurde tot in seiner Wohnung aufgefunden. Seine Mutter und einzige Angehörige verstarb 5 Monate vor ihm. Seine Freunde und ich möchten ihn verständlicherweise gerne beerdigen und Abschied nehmen. Ich habe mich jetzt im Internet ein wenig schlau gelesen und da stand,das in diesem Falle das Ordnungsamt die Bestattung anordnet. Seine Wohnung ist versiegelt, ein Nachlassverwalter eingesetzt.Ich weiß von welchem Beerdigungsinstitut er abgeholt wurde. An wen ( Nachlassverwalter) und wohin wir uns auch wenden, uns wird nur gesagt,das wir keinerlei Rechte haben. Aber wir haben doch -das menschlich verständliche Recht- Abschied zu nehmen und an der Beisetzung teilzunehmen?! Mir graust es einfach bei dem Gedanken, das er einfach so anonym "verschwinden" soll.Den Gedanken ertrage ich einfach nicht nach 40 Jahren Freundschaft und ich kann so auch nicht wirklich abschließen und mich verabschieden. Vielleicht weiß ja jemand von euch einen Rat oder weiß, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Für jeden Ratschlag wäre ich sehr dankbar. Eure Esther
Hallo Esther, als Erstes mein aufrichtiges Beileid. Ich kenne diese Schwierigkeiten, ich befand mich vor zwei Monaten in der selben Situation. Meine freundin lebte bis dahin in Berlin, ich in Würzburg.Wir hatten zusammen in Würzburg eine Wohnung genommen und befanden uns gerade im Umzug von berlin nach Würzburg. Sie verstarb in Berlin, während ich in Würzburg war. Sie hatte auch keine Verwandschaft. Ich erfuhr nur über den Umweg über einen Rechtsanwalt das Obduktionsergebnis. Durch die eingeschaltete Presse erfuhr ich den Beerdigungstermin, allerdings erst zwei Stunden vorher und in 500 km Entfernung. Nach dem Gesetz ist es so, nicht verheiratet, kein naher Verwandter, - und man hat keinerlei Rechte, - das nennt sich Datenschutz. Die Rechtsanwältin und die Presse haben mir zumindest ansatzweise helfen können, ob Du über einen Rechtsanwalt näheres erfahren kannst weiss ich nicht. Eine Mitarbeiterin der Redaktion hat in meinem Fall bei der zuständigen Behörde, Einwohnermeldeamt angerufen, sich als Verwandte, die sich an den Beerdigungskosten beteiligen will ausgegeben, und so erst den Beerdigungstermin in Erfahrung gebracht. - Vielleicht hilft dieses ja als Anregung. L.G. René