Hallo, bin neu hier und hätte eine Information gebraucht. Da ich aus Südtirol komme, würde ich mich dafür interessieren, wie folgendes in Österreich gesetzlich geregelt ist: Ein alleinerziehender Vater (nennen wir ihn K) eines volljährigen Sohnes ist von seiner Frau geschieden und hat nach seiner Scheidung einen Betrieb erworben. Als Verwandte hat K nur noch seinen Bruder und dessen Frau. Wenn K stirbt, bekommt dann sein Sohn den ganzen Betrieb zugesprochen oder hat der Bruder von K auch Anspruch darauf?
Die gesetzliche Erbfolge in Österreich sieht folgendes vor: Wäre Herr K. noch oder wieder verheiratet, stünden der Gattin 1/3 des Erbes zu, dem Kind bzw. den Kindern 2/3 des Erbes. Ist Herr K. nicht verheiratet, sind die Kinder/das Kind gesetzliche Erbfolger. Herrn K.´s Bruder hat keinen legitimen Erbanspruch - Forderungen auf finanzielle Abgeltung könnte er höchstens bei Gericht einbringen, wenn er z.B. nachweisen kann, daß er finanzielle Mittel in den Betrieb investiert hat, die er dann vom Erbberechtigten zurückfordern möchte. Herrn K.´s Bruder könnte nur dann das Erbe antreten, wenn Herr K. keine Kinder hätte, sowie keine Gattin. Sind jedoch Kinder und/oder Gattin vorhanden, so steht Herrn K.´s Bruder nur dann ein Erbteil zu, wenn Herr K. dies testamentarisch ausdrücklich so geregelt hat.
Im umgekehrten Fall bedeutet dies auch: wenn Herr K. seinen Betrieb dem Bruder vererben möchte, müßte er dies beim Notar testamentarisch regeln - dann stünde dem Sohn nur mehr sein gesetzlicher Pflichtteil zu.
In jedem Fall würde ich empfehlen mit einem Notar Kontakt aufzunehmen, ein Testament zu verfassen und dieses beim Notar zu hinterlegen.