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Rädern aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Rädern ist eine Form der Hinrichtung mittels eines großen Wagenrades, in dessen Speichen der Körper des Verurteilten gebunden oder "geflochten" und zur Schau gestellt wurde, nachdem man seine Gliedmaßen zerschmettert hatte. Diese Hinrichtungsform des Mittelalters und der Frühen Neuzeit folgte, nachdem die Schuld des Angeschuldigten als erwiesen galt. Dem ging häufig eine Prozedur einer peinlichen Befragung voraus. Die Praxis wurde in Bayern erst 1813 vollständig abgeschafft, in Kurhessen war sie noch 1836 in Gebrauch. Der Delinquent wurde auf ein Schafott gebracht und auf dem Boden festgebunden. Nun zerschmetterte der Scharfrichter mit einem Wagenrad dem Delinquenten die Knochen. Beim Urteil "von oben herab" wurde gleich zu Beginn der Prozedur der Schädel des Verurteilten zerschmettert, wodurch die Qual relativ rasch beendet wurde. Beim Urteil "von unten herauf" dagegen, das bei besonders schweren Vergehen verhängt wurde, begann die Hinrichtung mit dem Zerschmettern der Beine. Man ließ das Rad zuerst auf die Unterschenkel fallen und "arbeitete" sich dann zum Brustkorb und den Armen hinauf. In der Regel wurden auch Schläge auf den Nacken ausgeführt. Dies sind unvorstellbare Qualen, welche oft den Tod des Delinquenten zur Folge hatten. Überlebte er diese Prozedur des Räderns, wurden seine zertrümmerten Gliedmaßen durch die Speichen des Wagenrades geflochten und das Rad auf dem Richtplatz aufgestellt. Der Delinquent konnte noch mehrere Stunden leben, bis der eintretende Tod sein Leiden beendete. Begründet wurde diese besonders grausame und langandauernde Tötungsart als angemessene Vergeltung (sogenannte "analoge Talion") bei schweren Verbrechen und unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung. Der Vollzug der öffentlichen Hinrichtung wurde als ein wesentlicher Teil der Prävention betrachtet.
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