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Blutrache aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Die Blutrache ist ein Prinzip zur Sühnung von Verbrechen. Hierbei straft die Familie des Opfers den Täter und seine Familie, oftmals auch um die Familienehre wiederherzustellen. Unter Familie ist dabei zum Teil nicht nur die biologische Verwandtschaft zu verstehen, sondern auch ein Clan oder eine (Verbrecher-)Bande. Ein Ausgestoßener, für den sein Clan keine Blutrache üben würde, war schutzlos. Theoretisch gilt hierbei das Talionsprinzip (Auge um Auge, Blut für Blut oder Leben für Leben). Das heißt, dass durch den Tod des Mörders der Konflikt beendet wurde. Dabei ist es nicht unüblich, dass beide Familien unter Hinzuziehung eines Schlichters in einem Treffen das Vorgehen abklären. In der Tradition anderer Völker ist die Strafe dagegen oftmals schlimmer als das vorangegangene Verbrechen. Die Blutrache kann dann zu langen, blutigen Auseinandersetzungen führen, da die bestrafte Familie meist Rache für die Strafe nimmt, die andere Familie wiederum dafür Rache nimmt usw. Die Blutrache ist Kennzeichen von Rechtssystemen, in denen der Staat nicht in der Lage ist, für Recht und Ordnung zu sorgen (Fehlen eines staatlichen Gewaltmonopols), so auch in Deutschland im Mittelalter. Unter diesen Umständen diente die Rache beispielsweise als Schutz eines Reisenden außerhalb seines eigenen Stammesgebiets. Noch heute glauben viele Bewohner Nordalbaniens, nach Tötungen und Streitereien Ehrenmorde begehen zu müssen. Dabei halten sie sich aber meist nicht mehr an die detaillierten Vorschriften des mündlich überlieferten Gewohnheitsrechts Kanun, der unter anderem die Blutrache regelte. Ähnliche Gewohnheitsrechte existierten auch in anderen Gegenden der Welt. Das erste Verbot der Blutrache findet sich in verschiedenen babylonischen Gesetzessammlungen (ca. 2000 v. Chr.) wie dem Codex Hammurapi.
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