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"Wir hatten noch gar nicht angefangen zu leben" Ausstellung über die beinah vergessenen Jugend-Konzentrationslager Interessiertere nachfolgende Generationen wissen über Jugendliche im "Dritten Reich", dass diese in die straffe Organisation der Diktatur via Hitlerjugend eingebunden waren, Arbeitsdienst leisten mussten und dass es vorher beispielsweise die "Bündische Jugend" gab, auch kirchliche und politische Jugendgruppen. Außerdem wurden auch Jugendliche in Konzentrationslager deportiert, entscheidete das sich Ältermachen dort meist über etwas größere Überlebenschancen. Es gab Jugendliche im Widerstand wie die "Edelweißpiraten", auch beteiligt am "Erwachsenen-Widerstand" der "Roten Kapelle" und anderswo, und natürlich die legendären Geschwister Scholl. Dass es etwa in Moringen und Uckermark auch spezielle Konzentrationslager für Jugendliche gab, ist weniger bekannt; ebenso wenig, dass neben Jugendlichen, die sich politisch betätigten, auch "ganz normale" Fürsorgezöglinge Opfer wurden. Die Grundlagen dafür wurden bereits in der Weimarer Republik gelegt, wie Ausstellungsgestalter Martin Guse in einem Aufsatz im Buch " 'minderwertig' und 'asozial' - Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter" darlegt. 1922 wurde nämlich die bislang in unterschiedlichen Landesgesetzen geregelte außerfamiliäre Erziehung per "Fürsorgeerziehung" vereinheitlicht. Dadurch konnte eine/ein Minderjährige/r per Vormundschaftsgericht in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht werden, wenn es z.B. "Verwahrlosungserscheinungen" gab. Schien eine Jugendliche/ein Jugendlicher "unumerziehbar", so wurde sie/er aus diesem System auch aus Kostengründen "ausgeschieden", wobei jedwede "Fürsorgeerziehung" spätestens mit der Volljährigkeit mit 21 endete. Als Folge der Wirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre wurden viele Jugendliche auf die Straße gesetzt, wobei die Zuständigkeit der Fürsorge nun ohnehin bereits mit 19 vorbei war. Zunehmend wurden Jugendliche nach Verhaltens-, Gesundheits- und Erbmerkmalen beurteilt, ohne den Einfluss von Sozialisation und Milieu zu berücksichtigen. Die Mädchen und Jungen wurden als "Nörgler", "geistig stark Unterwertige" oder "Stimmungsgestörte" abgestempelt. Dem stand das Bild vom "gesunden, edlen, leistungsfähigen" Menschen nach sozialdarwinistischen Kriterien gegenüber. Experten wandten sich gegen zuviel Betreuung, da sonst "eine gefährliche Gegenauslese in rassehygienischer Beziehung" erfolge, "das kommende Geschlecht" geschädigt werde, wenn "diese geistig minderwertigen, dem Verbrechertum, dem Betteln, der Landstreicherei oder Gewerbsunzucht mit absoluter Sicherheit anheimfallenden Elemente" bis zur Volljährigkeit gut versorgt werden. Diese Denkungsart - wohlgemerkt vor 1933 schon vorbereitet - spiegelte sich in Erziehungsberichten wider, wo Jugendliche als "Asoziale", "Debile" und "Psychopathen" bezeichnet wurden. FürsorgerInnen sprachen von "sexuell Überreizten", "geistig stark Unterwertigen", "Denkschwachen" oder "Antriebsschwachen". Im Wesentlichen blieb die Fürsorgeerziehung formal im NS-Staat gleich, bekam jedoch nun den "Auslesegedanken" dazu. Typisch sind etwa die Äußerungen der Expertin Helene Wessel von 1934: "Die Erfassung und Bewahrung geistig minderwertiger und asozialer Menschen ist zur Hebung der erbbiologischen Lage des deutschen Volkes eine dringende Notwendigkeit. In einer Zeit, in der die deutsche Nation im schwersten Kampfe um die Rettung und Erhaltung ihrer erbgesunden Familien steht, muß alles geschehen, um durch entsprechende Maßnahmen zu erreichen, daß das deutsche Volk sich im Erbgut nicht weiterhin verschlechtert, sondern in Zukunft ein erbgesundes und ethisch hochstehendes Volk wird." Frau Wessel war, wie so viele andere, auch nach 1945 tätig und brachte 1951 einen "Entwurf eines Bewahrungsgesetzes" in den Bundestag ein, in dem davon die Rede ist, "Bewahrende" an sinnvolle Arbeit zu gewöhnen. 1933 griffen auch andere Gesetze in das Leben von Jugendlichen ein wie jenes "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" oder "gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher". Nach der Fusion von SS und Polizei zu einem Apparat wurde der Zugriff auch auf Jugendliche einfacher, wobei ab 1937 der "Vorbeugehafterlaß" dafür sorgte, dass "Asoziale" und "Arbeitsscheue" aus dem öffentlichen Leben entfernt werden konnten. Dafür wurden sogenannte "Jugendschutzlager" eingerichtet, die von in Fürsorge und Sozialarbeit Tätigen keineswegs abgelehnt, sondern eher begrüsst wurden. Die Jugendlichen im Visier des Regimes wurden als "Gefahrenherd" für andere Jugendliche betrachtet und der Krieg als Faktor zunehmender "Verwilderung" junger Menschen in Betracht gezogen. Im August 1940 wurden die ersten jungen Männer in das Lager Moringen bei Solingen eingewiesen, in jenem Gebäude, wo Polizei und SS bereits zuvor ein KZ für Männer im Jahr 1933 und für Frauen von 1933-38 betrieben. Bis Kriegsende waren etwa 1400 Jungen in Moringen festgehalten worden. Mädchen waren ab 1942 im Jugend-KZ Uckermark in der Nähe des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück inhaftiert. Zwar waren auch andere Konzentrationslager kein großes Geheimnis, doch wurde über die "Jugendschutzlage" in NS-Medien viel berichtet. Die Lager wurden als "letzter Erziehungsversuch" verkauft und ihre Mitarbeiter sprachen auch bei Tagungen, freilich unter Verschweigung der wahren Haftbedingungen. Die angegebenen Haftgründe waren vielschichtig: "Asoziale" litten neben Jungen, die den HJ-Dienst verweigerten, einer wurde für das "Abhören feindlicher Sender" bestraft, ein anderer für ein geglücktes Sprengstoffattentat auf eine NS-Dienststelle, mehr als 40 Jungen waren Partisanen aus dem österreichisch-slowenischen Grenzgebiet, anderen wurde "Arbeitsverweigerung" oder "Arbeitsbummel" vorgeworfen. Auch geistig und körperlich behinderte Jungen entkamen dem Zugriff des Regimes nicht, ebenso wenig Homosexuelle, Roma, Sinti und "Zigeunermischlinge" oder "Judenmischlinge". Auch mindestens 20 junge Männer, die verbotenen Jazz hörten, und Mitglieder der "Edelweißpiraten" landeten in Moringen. Guse schildert exemplarisch die Biografien der Häftlinge: etwa von Kasimir T. aus Kattowitz, geboren 1928, war im Visier der Fürsorgeerziehung wegen Diebstählen, unregelmäßigen Schulbesuchs und Entweichen aus dem Elternhaus. Er war in zwei Heimen untergebracht worden, die wir uns heute als lieblose Anstalten mit Drill, Zucht und Ordnung vorstellen müssen. Ende 1943 wurde angeordnet, den "geistig minderwertigen", "nicht eingliederungsfähigen" Jungen nach Moringen einzuweisen. Kasimir wurde vorgeworfen, auch aus den Heimen entwichen zu sein und man äußerte den Verdacht, er habe "auf Trebe" auch Kontakt zu Partisanen gehabt. Am 19.9.1944 wurde er nach Moringen gebracht und starb dort im Juni 1945, kurz nach der Befreiung, an Lungen-TBC und Herzschwäche. Oder Heinz K., geboren 1922 und 1942 nach Moringen überstellt, da ihm vorgeworfen wurde, seine Mutter stehe im Verdacht, "häufig mit wechselnden Männern auszugehen", während er oft die Arbeitsstelle wechselte und von der Wehrmacht als "untauglich" entlassen wurde. Ihm warf man vor, er sei "arbeitsscheu" und verbringe viel Zeit im Kino mit Geld, das ihm die Großmutter gab. Paul G., geboren 1925, fiel durch unterdurchschnittliche Schulleistungen, mehrmaligen Arbeitsplatzwechsel und Übertretung von Jugendschutzbestimmungen durch Rauchen in der Öffentlichkeit und den Besuch nicht jugendfreier Filme auf. Außerdem war von Diebstählen und mehrmaligem Entweichen aus dem Elternhaus die Rede. Zunächst mußte er in ein Heim, riss jedoch von dort aus und beging auf der Flucht einen Einbruch. Nach sechs Monaten Gefängnis wurde er 1943 nach Moringen eingewiesen. Heinz G., ebenso alt wie Paul, war Hilfsarbeiter und ließ auf der Arbeit Gegenstände von geringem Wert mitgehen. Er sei "frech" gewesen und habe Erwachsene geduzt. Die Nachbarn fürchteten sich vor ihm, auch weil er "wahrscheinlich" ihr Huhn getötet hatte. Nach einer sechswöchigen Unterbringung in einem Erziehungsheim stahl er wieder etwas und ging eine sexuelle Beziehung mit einem volljährigen weiblichen Feriengast ein. Die Behörden betrachteten weitere Fürsorgeerziehung als sinnlos und beantragten die Einweisung nach Moringen. In Moringen war alles wie in anderen Konzentrationslagern straff organisiert; die Jungen mußten einerseits für die Rüstungsindustrie, andererseits auch in der Landwirtschaft schwer arbeiten. 1942 kam es infolge von Überanstrengung und Unterernährung zu einem Anstieg der Todesfälle, doch änderte sich fast nichts an den Lagerbedingungen. Die Jungen froren in ihren dünnen Häftlingskleidern und litten an Ruhr, Typhus und Tuberkulose. Manch einer beging Selbstmord, und einmal wurden vier Jungen erschossen, die zu fliehen versuchten. In den Akten sind nicht alle Todesfälle verzeichnet, doch man kann davon ausgehen, dass jeder 10. Jugendliche Moringen nicht überlebte. Die Jugendlichen wurden vom "Kriminalbiologischen Institut der Sicherheitspolizei", geleitet von Robert Ritter, der maßgeblich am Völkermord an den Roma und Sinti beteiligt war, beurteilt und in "Blöcke" eingeteilt. Sie waren "Störer", "Dauerversager", "Untaugliche", was für "Geistesschwache" stand, "Gelegenheitsversager", "Fraglich Erziehungsfähige" oder "Erziehungsfähige". Ritters Team bestimmte das weitere Schicksal der Häftlinge, wobei Entlassung eine absolute Ausnahme darstellte. Oft wurde an Heil- und Pflegeanstalten überwiesen, was angesichts der Euthanasie den Weg in den Tod bedeuten konnte. Manche landeten beim Reichsarbeitsdienst, in Zuchthäusern oder "durften" sich an der Front "bewähren". 55 Jungen wurden in ein "Erwachsenen-KZ" verschleppt. Die "Experten" regten auch Sterilisationen an, die in Göttingen an der Universitätsklinik durchgeführt wurden. Nach Berichten Überlebender starb jedoch ein Häftling an den Folgen der Sterilisation. Über die 1200 Mädchen, die im Lager Uckermark litten, schreibt Guse in einem Beitrag im Buch "Für die Zukunft lernen". Auch den Mädchen wurde zum Verhängnis, dass die ohnehin abstrusen Kriterien für "asoziales" oder "kriminelles" Verhalten vage und beliebig intepretierbar definiert wurden. Ein entscheidendes Merkmal, das den deutschen vom italienischen oder spanischen Faschismus unterscheidet, ist nach dem britischen Historiker Laurence Reese die Tatsache, dass vieles eben nicht genau geregelt oder vorgegeben wurde, um dann im Wildwuchs des Gehorsams gegenüber dem Regime umso schrecklichere Wirkung zu entfalten. Auch im Umgang mit Jugendlichen bestand dadurch breiter Handlungsspielraum, der je nach der Haltung ihnen gegenüber genutzt wurde. Da nach Kriminalpolizei und Jugendämtern bald auch Vormundschaftsrichter, Gefängnisse, Justizstellen und sogar HJ-Gebietsstellen die Haft im Jugend-KZ beantragen konnten, war dies ein beliebtes Mittel, Mißliebige loszuwerden. Guse zeigt als Beispiel eine Stellungnahme des Jugendamtes Kattowitz von 1943 zum Antrag auf Unterbringung der 19jährigen R.J. in Uckermark. Als das Mädchen vier Jahre alt war, trennten sich die Eltern; da die Mutter arbeitete, war das Mädchen bei den Großeltern und dann in einem Pensionat. Nach der Schule lebte sie wieder bei der inzwischen wieder verheirateten Mutter und besuchte 1940 Haushaltungsschulen, konnte sich aber "an die herrschende Zucht und Ordnung" nicht "gewöhnen". Auf ihrer Pflichtjahrstelle benahm sie sich 1941 "in jeder Beziehung ungehörig", bestahl die Familie und "rückte nach 14 Tagen aus". Nach 3 Tagen Herumtreiben ging sie zu ihrer Mutter, die sie jedoch ebenfalls bestahl. Als sie von der Mutter in der Wohnung eingeschlossen wurde, brach sie die Tür auf, nahm eine Sparbüchse und Kleidung mit und machte sich davon. Sie wurde in Trier aufgegriffen, nachdem sie ihren "angeblichen Bräutigam", einen Soldaten, von dem sie schwanger sein soll, besucht und ebenfalls bestohlen hatte. Zunächst wurde sie in ein Erziehungsheim eingewiesen, in dem sie sich äußerlich angepasst verhielt. Dennoch wurde das "Gesuch der Mutter auf Beurlaubung" der Tochter im November 1942 abgelehnt, da das Mädchen "charakterlich noch sehr ungefestigt war". Anfang 1943 durfte sie zu ihrer Mutter, wurde aber im Mai "wegen Herumtreibens" festgenommen und "dem Arbeitsamt zum Arbeitseinsatz zugeführt". Bald floh unter Entwendung von Schuhen und Schmuck aus dem Elternhaus und ist, als das Jugendamt sie beurteilt, "unbekannten Aufenthalts". Da das Mädchen bei Volljährigkeit ohnehin nicht mehr in die Agenden der Fürsorge fällt, wird sie sofort aus deren Obhut entlassen und soll nach Uckermark eingewiesen werden. Bei der 1928 geborenen B.J. beantragt der Direktor der Jugendpsychiatrischen Klinik Loben, in der das Mädchen "zur Beobachtung" ist, im Oktober 1944 die Überstellung nach Uckermark. Der Vater des Mädchens ist in der Wehrmacht, aber Trinker und wegen Hehlerei vorbestraft. Die Mutter "hat ein uneheliches Kind" und soll "einen schlechten Leumund" haben. Das Mädchen wird als "erzieherischen Einflüssen nicht zugängig" beschrieben und "wurde wegen Lügenhaftigkeit, Hang zum Herumstreunen und geschlechtlichen Ausschweifungen" im September 1943 der Fürsorge überwiesen und schließlich in einem Heim untergebracht. In der Jugendpsychiatrie soll sie "patzig, frech, trotzig" sein und sich von der Gemeinschaft zurückziehen und versuche nur, auf "jede mögliche Weise" mit größeren Jungen in Kontakt zu treten. Sie sei "außerordentlich geltungsbedürftig und putzsüchtig" und würde am liebsten den ganzen Tag im Bett liegen und ihre Locken wickeln. Es handle sich um einen "unsozialen Charakter mit oberflächlichem Gefühlsleben" und eine "Zwecklügnerin", ein faules Mädchen, das andere am liebsten ärgert und "keinerlei Bindung an die Gemeinschaft" zeige. Lediglich ihre Intelligenz wird nicht abschließend beurteilt, das manches an mangelnder schulischer Bildung liegen könnte, was ebenfalls negativ auffällt. B.J. bekam auch vom Heim "Zum guten Hirten" in Breslau, wo sie zuvor war, "moralische und ethische Minderwertigkeit" und "psychopathische Züge" aus Beurteilung mit auf den Weg. Für viele war Uckermark die letzte Station ihres Lebens, wie vermutlich auch für Amalie B. aus München, die wegen zweier Diebstähle vorbestraft war und nach einem Aufenthalt in der Fürsorgeerziehung wieder etwas klaute. Diesmal wurde sie wegen "fortgesetzten Diebstahls" zu Gefängnis unbestimmter Dauer verurteilt, doch 1942 beantragte das Jugendamt München die Unterbringung im "Jugendschutzlager". Amalie entstamme "ungünstigen Familienverhältnissen", da ihre Eltern vorbestraft seien und ihre "verbrecherische Neigung" daher "auf Erbanlagen" beruhe. Bis zur Teilauflösung des Lagers im Jänner 1945 blieb Amalie in Uckermark. Ihre Name ist auch auf der Liste mit 211 Frauen, die nach Ravensbrück überstellt wurden, doch dann verliert sich ihre Spur. Besonders bedrohlich war die NS-"Fürsorge" für jene Mädchen, die dem Ideal der "deutschen Frau und Mutter" nicht entsprechen wollten. Schon vorher war "sexuelle Verwahrlosung" ein Begriff, der sich gegen Mädchen wandte, und nun kam "moralischer Schwachsinn" dazu, was Prostitution oder wechselnde Sexualpartner meinte. Da konnte es dann ganz schnell gehen, wie das Schicksal von Franziska B., geboren 1924, zeigt: Sie wurde 1943 aus der Fürsorgeerziehung entlassen und arbeitete bei wechselnden Dienstherrinnen als Hausangestellte. Schließlich bekam sie eine Vorstrafe wegen Diebstahls und fiel dem Jugendamt wegen einer Geschlechtskrankheit auf. Ermittlungen ergaben, dass sie "wechselnden Männerverkehr" hat und man beantragte die Unterbringung in Uckermark, weil sie "eine große sittliche Gefahr für ihre Umwelt bedeutet" und auch eine "Gefährdung und Schädigung der Wehrmacht vorliegt", da ja deren Angehörige bei ihr "aus und ein gehen". Ernestine F., Jahrgang 1925, war "wegen Unzucht und unbefugten Grenzübertritts" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nach dem Absitzen der Strafe arbeitete sie in einem Altenheim, wo sie durch häufige Fehlzeiten und verlängerte Ausgänge aufgefallen war. Das Amtsgericht stimmt der Überstellung nach Uckermark 1944 zu, da es vermutet, Ernestines Ausgänge dienten den heimlichen Treffen mit Männern. Eine besonders große Gruppe unter den KZ-Insassinnen waren wegen "Geschlechtsverkehrs mit fremdvölkischen Angehörigen" verhaftet worden. Etwa die 1924 geborenen Erna Brehm, die in einer Konditorei arbeitete, wo sie 1941 den polnischen Kriegsgefangenen Marian Gawronsky kennenlernte. Ihrem Arbeitgeber blieb die Beziehung zwischen den beiden nicht verborgen und er verbot Erna, Marian zu treffen. Erna wollte die Behörden davon überzeugen, dass sie einander wirklich liebten, und meldete sich bei der Polizei, bevor ihr Arbeitgeber sie anzeigen konnte. Nun wurden sie und Marian aber verhaftet, das Mädchen wurde vor Publikum auf dem Marktplatz kahlgeschoren, was damals eine beliebte Demütigung für diese Frauen war. Erna sass acht Monate im Gefängnis wegen "Geschlechtsverkehrs mit einem Ausländer" und wurde dann nach Uckermark eingewiesen. Sie starb 1951 an den Folgen der KZ-Haft; ein Antrag auf Haftentschädigung war zuvor abgelehnt worden. Während Marian den Krieg überlebte, wurde der ebenfalls polnische Kriegsgefangene Stefan L. 1942 hingerichtet, nachdem seine Freundin Erna Bl. die gemeinsame Tochter geboren hatte. Die 1925 geborene Erna arbeitete seit ihrem 14. Lebensjahr als Dienstmädchen auf jenem Hof, dem Stefan und vier Leidensgenossen 1940 zugeteilt wurde. Als Erna schwanger war und dies offenbarte, wurden sie denunziert. Stefan wurde zunächst in ein "Arbeitserziehungslager" verschleppt und dann ermordet. Erna wurde verhaftet, als ihr Baby wenige Wochen alt war, und bis Mai 1944 in Uckermark festgehalten, wo sie schwer erkrankte. Erhaltene Lagerunterlagen zeigen, dass auch in Uckermark die Haftgründe eine große Bandbreite aufweisen: da ist von "Renitenz", "Arbeitsbummelei", "Sabotage" und natürlich von "sexueller Verwahrlosung" die Rede. Unter den Opfern befanden sich weiters Behinderte, Zwangssterilisierte, "Judenmischlinge", Sintis, Partisaninnen, Mädchen aus dem Widerstand. Auch hier fehlten aber nicht jene, die in ihren Interessen vom NS-HJ-Einheitsbrei abwichen, wie die Einweisung der 14jährigen Eva R. zeigt, die der "Swing-Szene" zugerechnet wurde, also verbotene Musik mochte. Während es in Moringen schon Gebäude gab, die als KZ genutzt werden konnten, mußte im von Kriminalrätin Charlotte Tobenz geleiteten Lager Uckermark erst gebaut werden, unter Verwendung der männlichen Häftlinge in Ravensbrück. Zuerst sollten steinerne Häuser errichtet werden, doch dann sollten "kriegsbedingt" einfache Holzbaracken genügen, in denen die Insassinnen jede Nacht froren. Wie in anderen Konzentrationslagern wurden die Mädchen durch sadistische Aufseherinnen und bei elendslangen Zählappellen gequält. Ihre Arbeit unterschied sich von jener, die die Jungen in Moringen leisten mußten, da in Uckermark der Schwerpunkt auf Landwirtschaft lag. Dies bedeutete beispielsweise, Sümpfe trockenzulegen; einmal fast zu versinken, dann wieder hart gefrorenen Boden mit der Schaufel zu bearbeiten, barfuss Gräben anzulegen, bis der Boden im Winter friert, Baumstämme zu fällen und zu zersägen und die Teile dann ohne Hilfe von Transportmitteln zu schleppen. Die Überlebenden berichten, dass sie schwere Schubkarren mit Sand schieben mußten, die leicht umfielen, was bedeutete, auch noch auf das Nachtmahl bei ohnehin dürftigen Essensrationen zu verzichten. Im Lager gab es auch eine Werkstatt, in der die Mädchen Puppen für "Kinder gefallener SS-Männer" mit Holzwolle ausstopfen, Laubsäuge-Spielzeug bemalen oder Kleidung nähen mußten. Auch die Mädchen blieben von Ritters Team nicht verschont, doch wurden sie weniger genau in "Blöcke" eingeteilt. Zumindest 71 Mädchen wurden aufgrund der Beurteilungen in ein Erwachsenen-KZ verschleppt und 22 als "pathologisch Abartige" in Heil- und Pflegeanstalten, in denen ja eifrig Euthanasie verübt wurde. Auch im Mädchen-KZ gab es Selbstmordversuche und Selbstverstümmelungen, und Überlebende wie die Wienerin Käthe Anders erinnern sich an Apathie und Hoffnungslosigkeit. Sie sagte zu Guse, dass alle versucht haben, nicht aufzufallen, dauernd müde waren und niemand auf Entlassung hoffte, eher schon die Ansicht verbreitet war, nie wieder lebend herauszukommen. Am 24. Jänner 1945 wurden 211 Mädchen nach Ravensbrück überstellt, da die Rote Armee nahte. Einige junge Frauen wurden in die Freiheit entlassen, andere von der SS weiter in Baracken gefangengehalten. Ein Teil des ehemaligen Jugend-KZ wurde verwendet, um aus Auschwitz verschleppte Frauen mit Injektionen und Giftpulver zu ermorden. Als letzte Gefangene des Jugend-KZ wurden am 30. April 1945 junge Sloweninnen entlassen. Diese Mädchen versuchten, im Lager zusammenzuhalten, beispielsweise untereinander in ihrer streng verbotetenen Sprache zu sprechen. Die 1924 geborene Wienerin Käthe Anders fiel den NS-Behörden zunächst auf, weil sie 1939 eine Stelle in einem jüdisch-christlichen Haushalt annahm. Sie wird vorgeladen und ermahnt, dass "ein deutsches Mädel" nicht bei Juden zu arbeiten habe, und erklärt, sie sei keine Deutsche. Sie muss den Arbeitsplatz wechseln, ihre Aussage wird in Akten festgehalten. Später gerät sie mit ihrer vom Vater geschiedenen Mutter in Streit, bei der sie zeitweise lebt, wobei es um abzulieferndes Haushaltsgeld und die Freizeitgestaltung des Mädchens geht. Die Mutter schickt sie in ein Erziehungsheim, aus dem Käthe zu fliehen versucht. Dann rebelliert sie mit anderen Mädchen, indem Hitler-Bilder zerstört und Zettel mit "Heil Moskau!" angefertigt werden. Mit 16 wird Käthe wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, darf nach der Haft in einer Einzelzelle die Stadt nicht verlassen. Sie wird aufgegriffen und in ein Heim eingewiesen, wo sie den Leiter als "Nazi-Schwein" beschimpft - die nächste Station ist das Jugend-KZ Uckermark. Nach der Befreiung engagierte sie sich jahrelang ehrenamtlich im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes. Exemplarisch für die Geschichte politischer Häftlinge in Uckermark ist das Leben von Elfie Schneider, geboren 1924 in Heilbronn. In ihrem sozialdemokratischen Elternhaus wird viel diskutiert, die Nazis werden entschieden abgelehnt. Da ihre Urgroßeltern jüdischen Glaubens waren, wird auf ihre Mitgliedschaft im BDM ohnehin kein Wert gelegt. Das "Pflichtjahr" muss sie aber ableisten und soll danach dienstverpflichtet werden, allerdings in der Rüstung, was Elfie ablehnt. Ihr Vater weiss, was ihre Verweigerung nach sich zieht, und versteckt die Tochter im Haus Verwandter. Elfie lebt dort eineinhalb Jahre, in denen sie erfährt, dass Vater und Onkel im sozialdemokratischen Widerstand aktiv sind. Das Mädchen hilft bei der Vervielfältigung von Flugblättern und nächtlichen Plakataktionen, doch 1941 wird die Gruppe entdeckt und verhaftet. Elfie wird in die Konzentrationslager Rudersberg und Auschwitz, dann ins Jugend-KZ Uckermark und schließlich ins Frauen-KZ Ravensbrück deportiert. Sie erleidet schwerer psychische und physische Schäden, was auch aus ihrem Foto von 1951 in der Ausstellung ersichtlich ist. Fortan ist sie vom Erlittenen sehr beeinträchtigt und erlebt 1988 im Todeskampf alles alptraumartig wieder, schreit aus Angst vor Folter und Schlägen. Chance auf Entschädigungszahlungen nach 1945 hatten allenfalls politische Häftlinge wie Elfie oder jene, die als "rassischen" oder "religiösen" Gründen verfolgt wurden. Was scheinbar "Asoziale" betraf, dürften die Nachkriegsbehörden die NS-Diktion übernommen haben, da deren Anträge durchwegs abgelehnt wurden. Leicht hatten es die Täter, wie das Beispiel von Robert Ritters Assistentin Eva Justin zeigt. Sie unterstützte Ritter bereits 1934 bei "Forschungen" zu "Vagabunden, Gaunern und Räubern" und arbeitete seit 1941 in den Jugend-Konzentrationslagern. 1943 dissertierte sie über "Lebensschicksale artfremd erzogener Zigeunerkinder und ihrer Nachkommen", wofür sie Sinti-Kinder in einem Heim unter die Lupe nahm, die unmittelbar danach in Auschwitz vergast wurden. Beim "Entnazifizierungsverfahren" manipulierte Justin den Fragebogen, sodass sie als "nicht belastet" gelten konnte und 1948 als Kriminalpsychologin bei der Stadt Frankfurt eingestellt wurde, mit Ritter, seit 1947 "Leiter der Jugendpsychiatrie" der Stadt, als direktem Vorgesetzten. Bei Ermittlungsverfahren erst in den 50er- und 60er-Jahren gegen SS-Angehörige in den Jugend-KZ werden die Todesfälle nicht als Mord gewertet, die Verfahren ziehen sich über Jahre hin, Mißhandlungen und Körperverletzung ist längst verjährt. Die LeiterInnen der Jugend-KZ setzen ihre Karrieren bei der Kriminalpolizei fort, während ihre BlockführerInnen als LehrerInnen, BeamtInnen oder bei der Polizei tätig sind. Das KZ Moringen wird längst weiterverwendet, als psychiatrische Anstalt für gerichtlich untergebrachte Patienten. Erst 1970 wurden die Jugend-KZ als Konzentrationslager anerkannt, die Opfer bekamen eine halbjährige Frist, um Anträge auf Wiedergutmachung zu stellen, was jedoch nur in einem Bundesgesetzblatt bekanntgegeben wurde. Die Betroffenen erfahren davon nichts oder wissen erst nach der Frist davon. In den 80er Jahren richteten manche Bundesländer Härtefonds ein, um vergessene NS-Opfer mit geringen Summen zu entschädigen. Wer beantragte, die Zwangsarbeit in die Rentenberechnung einzubeziehen, erlebte meist Ablehnung in NS-Diktion, da sie/er ja als "Asoziale/r" ins KZ überstellt wurde. Auch weigerten sich jene Firmen, die von Zwangsarbeit profitierten, Ausgleichszahlungen an ehemalige Häftlinge zu bezahlen. In der Gedenkkultur spielten die Jugend-KZ lange Zeit keine Rolle, da es etwa bezüglich des KZ Uckermark lange Zeit hiess, die Mädchen seien keine bewußten Antifaschistinnen gewesen. So blieben sie in Ausstellungen und Publikationen unerwähnt und kamen in der Gedenkstätte Ravensbrück nur am Rande vor. In Moringen, in den alten deutschen Bundesländern gelegen, zeigt sich in den 80er-Jahren starke Verdrängung, als die jüngere Generation kritische Fragen stellt. Man leugnete den Charakter der Konzentrationslager und behauptete, die Inhaftierungen seien gerechtfertigt. Die evangelische Kirche errichtete ein Mahnmal für 55 auf dem Friedhof verscharrte Opfer, was zu einem Skandal führte. Die Pastoren waren für Moringer BürgerInnen die "Ruhe des Ortes" störende "Nestbeschmutzer", deren Absetzung gefordert wurde, weil sie sich konsequent mit der NS-Vergangenheit auseinandersetzten. Damit nicht genug wurde 1983 eine Chronik "1000 Jahre Moringen" von der Stadt herausgegeben, in welcher die beiden Weltkriege deutsche "Selbstbehauptungskriege" waren oder die Novemberpogrome eine Folge jüdischer Provokationen waren. Das KZ Moringen wird am Rande erwähnt, die Opfer kommen gar nicht vor. Nach bundesweiten und später weltweiten Protesten muss der Stadtrat von Moringen das Faktum anerkennen, dass es ein KZ in Moringen gab, die Chronik wird zurückgezogen, man entschuldigt sich bei Personen, die durch das Machwerk beleidigt wurden. Moringen ist jedoch auch ein Ort, an dem sich seit 1982 Überlebende treffen, die sich auch mit Einheimischen austauschen und Generationen interessierter SchülerInnen Auskunft geben. Die Wanderausstellung über die Jugend-Konzentrationslager ist übrigens in Deutschland und Österreich Gegenstand regen Interesses. Begleitend zum Zeigen der Schautafeln in der Volkshochschule Favoriten im Februar 2006 und danach in der Urania im März 2006 wird der Zeitzeuge Leopold Dittrich durch die Ausstellung führen. Zu diesen Terminen herrscht bereits großer Andrang, was den Überlebenden freut, doch stellt er auch fest, dass es heute wenig Zivilcourage gäbe. Leopold war 18, als er wegen angeblicher monarchistischer Umtriebe in die Mühlen der NS-Justiz geriet. Er hatte einen Brief für seinen Bruder überbracht, der tatsächlich bei den Monarchisten aktiv war. Insgesamt war Leopold 33 Monate in Haft und überlebte nur, weil das Dritte Reich schließlich zusammenbrach und die Lager befreit wurden. In der Ausstellung ist er auch auf den Schautafeln präsent, wo er den Alltag im Jugend-KZ anschaulich mit seinen Aussagen illustriert. Er beschreibt den sogenannten "Strafsport", bei dem die von Zwangsarbeit und Unterernährung entkräfteten jungen Männer zuerst Laufen, dann "Auf! Nieder! Auf!", robben und eine besondere Art von Liegestützen machen mußten, bei denen sie hochschnellten und in die Hände klatschten. Es dauerte mindestens eine Stunde, wer liegenblieb, bekam einen Fußtritt, wer auffiel, wurde von einem SS-Mann beiseite genommen und noch mehr gequält. Manchen Eltern wurde eine Lagerordnung zugesandt, die nichts als Lüge war und auch den Empfang von Briefen und Paketen regelte. Oft konnten die Jungen und Mädchen erst nach einem halben Jahr einen geschönten und zensurierten Brief nach Hause schreiben. Manche Zivilangestellte der Lager und auch ausländische Zwangsarbeiter hatten immerhin Mitleid und versuchten zu helfen, indem sie Briefe übermittelten und Lebensmittel organisierten. Während die ersten Häftlinge verhungert sind, verkauft die SS nach außen hin den "Erziehungsgedanken" der Lager. Eltern, die sich bei der Lagerleitung nach dem Befinden ihrer Kinder erkundigen, erhalten schon mal Bilder, wo Haar mit Creme voller gemacht wird und neue Kleidung suggerieren soll, es gehe ihnen gut. Wie die Jungen unter den unbeschreiblichen hygienischen Verhältnissen litten, beschreibt Leopold in der Ausstellung: Ein Kübel, einen Meter hoch und einen Meter im Durchmesser, für die Notdurft eines ganzen Lagers, mit etwas Chlorkalk bestreut, entsetzlich stinkend. Kein Wunder, dass Leopold, wie viele andere, in Moringen schwer an Ruhr erkrankt war. Im Winter froren alle fürchterlich in Drillich und Holzschuhen; Diphterie, Hepatitis, Hautausschläge und Blasenerkrankungen waren häufig. Einmal wurde eine große Gruppe von TBC-kranken Jungen in ein "TBC-Asylierheim" überstellt, wo viele von ihnen sterben. In Uckermark starben einige Mädchen an giftigen Pflanzen, die sie in ihrem Hunger gegessen hatten. Viele InsassInnen beider Lager erlebten zwar die Befreiung, starben jedoch bald darauf an den schweren körperlichen Schäden. Daten zur Ausstellung: 14. Februar 5. März 2006 in der VHS Favoriten, Arthaberplatz 18, 1100 Wien, 15. März 7. April 2006 in der Urania, Uraniastraße 1, 1020 Wien Öffnungszeiten: Mo. Fr. 10.00 Uhr 19.00 Uhr (in der Urania auch während der Kinozeiten) Eintritt frei! Zur Ausstellung gibt es einen Begleitkatalog um E 6,50.- , E 5,- für Schüler und Studenten. Führungen durch die Ausstellung sind nach Vereinbarung möglich. Am 23. Februar und am 2. März jeweils um 10:30 Uhr in der VHS Favoriten, am 23., 30. März und am 5. April in der Urania besteht die Möglichkeit, einem Zeitzeugen zu begegnen: Leopold Dietrich, war 4 Monate in Haft in Wien und weitere 33 Monate verbrachte er im Jugend KZ Moringen, sein Vergehen: er wurde wegen monarchistischer Umtriebe festgenommen. Anmeldung dazu und weitere Informationen zu diversen Nebenveranstaltungen (Lesung mit Andrea Pauli am 2. März in der VHS Favoriten und am 21.März in der Urania jeweils um 19.30 Uhr, Diskussionen) erhalten Sie unter: Tel.: 01 9687266, Email: milli.segal@chello.at Webseite von Martin Guse: http://www.martinguse.de Text: Alexandra Bader Informationsquelle: http://www.ceiberweiber.at/2004/06jugend-kz.htm
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