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Durchführungskompetenz aus PflegeWiki, der freien Wissensdatenbank Durchführungskompetenz bedeutet die Befähigung zur Durchführung von Aufgaben, die vom Arzt oder einer vorgesetzten Pflegeperson übertragen wurde, sowie die Verantwortung für die RIchtigkeit der Durchführung Vorraussetzungen Ärztliche oder pflegerische Aufgaben dürfen unter folgenden Voraussetzungen delegiert werden: * Übertragungsfähigkeit der Aufgabe (Aufklärungsgespräche können beispielsweise nicht an Pflegekräfte übertragen werden) * Befähigung des Mitarbeiters zur Ausführung (der Übertragende muss sich von dieser Befähigung überzeugen) * Bereitschaft des Übernehmenden, z.B. bei der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegende Bestimmte ärztliche Tätigkeiten wie z.B. die Diagnostik dürfen auf keinen Fall übertragen werden. Folgen * Wer eine Aufgabe übernimmt, trägt die volle Verantwortung für die RIchtigkeit der Durchführung * Schuldhaft verursachte Fehler können zu Schadenersatzpflicht oder zur Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung führen * Injektionen (s.c und i.m.) können als ärztliche Tätigkeiten auf Pflegepersonen übertragen werden * Infusionen (bei liegendem Venenkatheter) und Blutentnahmen können delegiert werden. Die Befähigung dazu muss von einem Arzt festgestellt und schriftlich bestätigt werden (bei Intensiv- und Anästhesiepersonal ersetzt die erfolgreiche Weiterbildung diese Bestätigung) * jede Pflegekraft kann Injektionen ablehnen, wenn sie sich im besonderen Fall überfordert fühlt. Merke:
* Vor der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten stets eigene Fähigkeiten kritisch überprüfen * Im Zweifel die Übernhame der Aufgabe ablehnen * Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz abschliessen
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