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Hohe Erbschaftsteuern können gesenkt werden Nach Angaben der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung werden jährlich rund 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Darauf entfallen rund 3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer. Mindestens die Hälfte aller fällig werdenden Steuern werden jedoch völlig unnötig gezahlt, so der Vize-Präsident der Anwaltsvereinigung Jörg Passau. Bei rechtzeitiger Planung und besserer Kenntnis der Rechtslage könnten viele Steuerbescheide drastisch reduziert oder gar ganz vermeiden werden. Die Steuerexperten geben dazu einige Empfehlungen: Zehnjahresfristen nutzen Alle zehn Jahre lässt sich das Vermögen im Rahmen der bestehenden steuerlichen Freibeträge neu steuerfrei auf die nächste Generation bereits zu Lebzeiten übertragen. Liegt die letzte Schenkung am Todestage ebenfalls bereits zehn Jahre zurück, kann das gesamte Vermögen sogar steuerfrei auf den Sohn übergehen. Doppelbelastung vermeiden Bei Vermögen oberhalb der steuerlichen Freibeträge ist es ungünstig, wenn sich Ehegatten beim Tode des ersten Ehegatten zunächst gegenseitig und nach dem Tode des Letztversterbenden die Kinder als Erben einsetzen, da in diesem Fall dasselbe Vermögen gleich zweimal besteuert wird. Bewertungsvorteile nutzen Die Vererbung und Verschenkung von bebautem Grundbesitz (Häuser, Eigentumswohnungen) ist derzeit noch steuerlich erheblich begünstigt, da dieser nach derzeitigem Recht im Bundesdurchschnitt nur mit rund 50 Prozent des tatsächlichen Wertes für die Steuerberechnung in Ansatz gebracht wird. Der Bundesfinanzhof hält dies jedoch für verfassungswidrig und hat deshalb das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegt. Die Entscheidung steht noch aus. Wer den derzeitigen Bewertungsvorteil noch sichern will, sollte den Gang zum Notar oder Steuerberater nicht scheuen und entsprechendes Grundvermögen noch vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Nachkommen übertragen. Weitere Steuertipps sowie steuerschonende Testamentsmuster enthalten die Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, je € 8,00 zzgl. € 1,10 Versand, c/o Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, E-Mail: hescher@scho-wei.de, Telefax: 0911/2443799. Redaktion: ud Quelle: Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung Informationsquelle: http://www.clickmall.de/news/cm_news_2418713.html
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