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Biallos Ratgeber Testament: Patchwork-Clan streitet um Erbe Aachen. Schätzungen zu Folge lebt heute bereits in jeder siebten Familie ein Kind, das aus einer anderen Beziehung stammt. Diese moderne Lebensform, auch «Patchwork-Familie» genannt, kann in einem Erbfall mit seinem Geflecht aus Beziehungen und Ansprüchen jedoch zu ungerechten Vermögensverschiebungen führen. Mit Komplikationen für die Erben ist vor allem dann zu rechnen, wenn beide Partner jeweils Kinder aus früheren und aus einer gemeinsamen Ehe haben. Typischer Fall Wurde der Erbfall von den wiederverheirateten Vätern oder Müttern nicht sorgfältig vorbereitet, haben vor allem die leiblichen Kinder aus vorangegangenen Ehen oft das Nachsehen. Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht, schildert einen typischen Fall: Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder und lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Mann bringt zusätzlich zwei Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung mit in die Ehe. Die sechsköpfige Familie bewohnt gemeinsam das Haus des Mannes. Stirbt nun der Mann und hinterlässt kein Testament, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Seine zweite Ehefrau erbt somit die Hälfte seines Vermögens, seine vier leiblichen Kinder teilen sich zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Stirbt später die Frau, erben jedoch nur noch ihre beiden leiblichen Kinder. Die Kinder aus der ersten Ehe des Mannes gehen nach der gesetzlichen Erbfolge leer aus. «Stiefkinder zählen rechtlich nicht zu den Erbberechtigten, selbst wenn das gesamte Vermögen ursprünglich von deren verstorbenem Elternteil stammte», betont Anne Kronzucker von der D.A.S.-Versicherung. Dass die gesetzliche Erbfolge bei «Patchwork-Familien» nicht immer dem Einzelfall gerecht wird und reformbedürftig scheint, weiß auch der Frankfurter Rechtsanwalt Ulrich Germer. Ein weiteres Beispiel: Ein Mann und eine Frau leben seit Jahren unverheiratet in einem Haus zusammen, das beiden je zur Hälfte gehört. Der Mann hat einen Sohn, die Frau eine Tochter mit in die Beziehung gebracht. Als die Frau stirbt, erbt ihre Tochter deren Haushälfte. Einige Jahre später verunglückt die Tochter bei einem Unfall tödlich. Sie war kinderlos und hatte sich bis dato nie über ihre Erbfolge Gedanken gemacht. Nach dem Gesetz wird nun ihr leiblicher Vater, der sich seit ihrer Geburt nie um sie gekümmert und den sie auch kaum gesehen hatte, ihr Alleinerbe. «In diesem Fall bricht ein völlig Fremder in eine Familie ein und wird Teilhaber an dem dort aufgebauten Vermögen», warnt Anwalt Germer. Bei derartigen Familienkonstellationen ist eine rechtzeitige Erbregelung per Testament oder Erb-vertrag, der alle Beteiligten einvernehmlich auf eine faire Erbquote festlegt, dringend anzuraten. «Andernfalls ist dem Zufall Tür und Tor geöffnet, und es kommt nur darauf an, in welcher Reihenfolge die Eltern sterben, um die Kinder des einen oder des anderen Partners zu abschließenden Erben zu machen», konstatiert Erbrechtsexperte Klinger. Auch lassen sich durch testamentarische Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft Regelungen treffen, durch die ein bestimmter Personenkreis vom Zugriff auf das Erbe ausgeschlossen wird. Dabei sollten jedoch stets alle Pflichtteilsberechtigten mit berücksichtigt werden. Trotzdem kann auch hier Ärger drohen. War der Verstorbene in zweiter oder dritter Ehe verheiratet, so hat die zuletzt Angetraute eine Vielzahl an Möglichkeiten, den Pflichtteilsberechtigten, beispielsweise den Kindern aus erster und zweiter Ehe, die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu vereiteln. «Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht Erbe und hat damit kein Recht, Informationen bei Banken oder Behörden über die Vermögensverhältnisse des Erblassers einzuholen. Er ist auf die Auskünfte des oder der Erben angewiesen», sagt Herbert Notz, Spezialist für die Suche nach anonymisiertem Vermögen bei der Züricher Scopras AG. Wird Vermögen verheimlicht, besteht für die Nichterben keine Möglichkeit, an weiteres Nachlassvermögen heranzukommen, weil sie kein Auskunftsrecht haben. Das hat nur jemand mit einem Erbschein. Hier finden Sie den ausführlichen Biallo-Ratgeber Testament: http://www.az-web.de/az/geld/biallo-ratg...tament2005.html Von Horst Biallo und Fritz Himmel (26.12.2005 | 15:00 Uhr) Informationsquelle: http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/de...30819&_wo=Sport:Fussballnews&_wobild=menue_sport.gif&template=detail_standard_azan
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