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http://www.augenaufev.de/index.htm Augen auf! Kinder- und Opferhilfe e.V. Joseph-Haas-Straße 18 89335 Ichenhausen Tel 08223-1204 Fax 08223/1237 Mitglied im Bundesverband der Bürgerinitiativen/Vereine *Forum gegen Gewalt* zur Vorbeugung vor Gewalt, für Opferschutz und Strafgerechtigkeit Der Verein Augen auf! Kinder- und Opferhilfe e.V. entstand aus einer Bürgerinitiative, die sich nach der Vergewaltigung einer 8 jährigen durch drei Jungen im Sommer 1998 gebildet hatte. Durch eine Unterschriftenaktion, an der sich über 2000 Bürger aus Ichenhausen und Umgebung beteiligten, konnte erreicht werden, dass die Täter die Schule verlassen mussten, um sie einer Therapie zuzuführen. Das Opfer konnte dadurch ohne täglich beim Schulbesuch mit den Vergewaltigern konfrontiert zu werden, langsam die Geschehnisse verarbeiten . Augen auf! e.V. ist Gründungsmitglied des Bundesverbandes "Forum gegen Gewalt". Unsere überregionalen Forderungen: * Weitere Verbesserung der gesetzlichen Regelungen zum Opferschutz in Strafverfahren * Opferanwalt auch für Hinterbliebene von Mordopfern - bisher nur für die Opfer selbst * In Jugendstrafverfahren muss Möglichkeit der Nebenklage geschaffen werden * Möglichkeit der Nebenklage in Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer * Konsequente Anwendung der Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern nach der 1. Wiederholungstat * Restriktive Handhabung von Ausgang, Ausführung, Freigang und Urlaub im Massregelvollzug bei Sexualverbrechern * Erhebung des genetischen Fingerabdrucks vor Ausgang, Ausführung, Freigang und Urlaub bei Gewaltverbrechern * Ausweitung der Gen-Datenbank auf alle Straftaten, Einführung länderübergreifender Analysestandards * Einführung des DNA-Erweiterungsgesetzes zur Mitwirkungspflicht des Bundeszentralregisters * Speicherung von Gendaten, die in Massengentests ermittelt wurden * Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz * Sexuelle Straftaten gegen Kinder müssen in den Katalog der anzeigepflichtigen Delikte nach § 138f StGB eingeführt werden * Schweigepflicht für Ärzte, Berater, Psychologen, Seelsorger etc. (§ 203 StGB) lockern oder aufheben * Mitarbeiter von Jugendämtern sollen sich bei Delikten in diesem Bereich nicht mehr auf das Sozialgeheimnis (§§ 69 ff u. 73 SGB X) berufen können * Deutliche Anhebung der Verjährungsfristen für Sexualstraftaten gegen Minderjährige * Berufsverbot für Tätigkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, nach Verurteilung wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung * Deutliche Anhebung der Verjährungsfristen für das Verbreiten kinderpornographischen Materials * Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern oder Kinderhandel Möglichkeit der Überwachung des Fernmelde- und Datenverkehrs * Umfassendes Zeugenschutzgesetz mit Kronzeugenregelung * Wortprotokoll in allen Gerichtsverfahren * international gültige Gesetze gegen Kinderpornografie * Änderung des § 184 StGB dahingehend, dass Kinderpornographie gegenüber Gewalt- bzw. Tier-Pornographie ungleich schwerer ist, * da jeder kinderpornographischen Darstellung ein realer Mißbrauch vorausgeht Heraufstufung des Grundfalls des sexuellen Missbrauchs zum Verbrechen- Mindeststrafe zwei Jahre * Abschaffung der Geld- und Bewährungsstrafen bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit * Abschaffung der Geld- und Bewährungsstrafen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung * Gelder aus Vermarktung von Straftaten sollen ohne Pfändungsverfahren auf Sperrkonten zugunsten der Opfer fliessen * Einführung eines Gewaltschutzgesetzes * Vereinfachte Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau - Änderung des § 1361 BGB * Einführung des beschleunigten Strafverfahrens auch für Jugendliche * Ausbau der Opferdienststellen der Polizei * Intensivierung der wissenschaftlichen Forschung über geeignete Therapiemöglichkeiten für Opfer und Hinterbliebene von Gewaltverbrechen * Intensivierung der wissenschaftlichen Forschung zur Effektivität von Tätertherapiemodellen * Hilfen für kindliche oder jugendliche Ersttäter müssen drastisch ausgeweitet werden. * Bis heute gibt es in der Bundesrepublik keine hierfür geeignete sozialtherapeutische bzw. jugendpsychiatrische Einrichtung Thema der (sexuellen) Gewalt, der Prävention und Prophylaxe muss in die Lehreraus- und Fortbildung einfliessen * Verbesserung der Prävention in Familie, Kindergarten, Schule Dafür setzen wir uns regional ein: * Einrichtung einer offiziellen Anlaufstelle für Hilfesuchende * Notruftelefon für Kinder- und Jugendliche sowie Opfer von Gewalttaten * Vermittlung von professioneller Beratung an Opfer von Gewalttaten * Begleitung bei schwierigen Umgangsrechten * Begleitung vor und während Gerichtsverfahren nach Gewalttaten * Veranstaltungen, die über sexuelle Gewalt informieren * Schaffung von Präventionsbeiräten auf kommunaler Ebene * Vernetzung der bisherigen Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen im Landkreis und bayernweit * Verbesserung der Prävention und Prophylaxe in Familie, Kindergarten, Schule * Kurse zur Selbstverteidigung für Kinder * Aktionen zur Stärkung der Zivilcourage - Hinsehen und Helfen
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