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Augenblicke zwischen Leben und Tod


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 Hilfe und Beistand für Eltern sterbender Kinder
Ahasveru Offline

Administration Forum
Beiträge: 6.581

23.10.2005 11:23
Ihr Recht bei fehlgeborenen Kindern antworten

Ihr Recht bei fehlgeborenen Kindern

Durch die verschiedensten Personen und Institutionen wird immer wieder das Recht von verwaisten Eltern beschnitten und missachtet. Durch den Tod Ihres Kindes sind Sie meist schon tief verletzt und wehren sich kaum gegen das Ihnen angetane Unrecht.


Gesetzestexte
Anspruch auf Nachsorge

Auch wenn Sie Ihr Kind tot geboren haben (Größe spielt dabei keine Rolle), besitzen Sie Anspruch auf Nachbetreuung durch eine Hebamme. Nach HebammenGebührenVerordnung (Abrechnungsziffer 7) soll die Gruppe der Nachbetreuung nicht größer als 10 Mütter sein.

Gerichtsurteile

Mitteilungspflicht der verwaisten Mutter an Arbeitsgeber

Eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber das Bestehen einer Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet (etwa auf Grund einer Fehlgeburt).
(BAG, Urteil vom 18.1.2000 - 9 AZR 932/98)
http://www.recht-in.de/Sz/001127/t001127lg.htm

Fehlgeburt schützt nicht vor Kündigung

Der bloße zeitliche Zusammenhang mit einer Fehlgeburt der Arbeitnehmerin ist für die Unwirksamkeit einer Kündigung als nicht ausreichend angesehen worden.
(BAG, Urteil vom 5. 4. 2001 - 2 AZR 185/ 00)
http://lexetius.com/2001/12/225

Fehlgeburt nach Bremsung

Erleidet eine schwangere Frau aufgrund einer - von einem anderen Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig erzwungenen - plötzlichen Bremsung am folgenden Tag eine Fehlgeburt, so genügt für die Feststellung, ob die Fehlgeburt durch die Vollbremsung verursacht wurde, die (gesteigerte) Wahrscheinlichkeit. Diese liegt vor, wenn die Schwangere mit voller Wucht in den Sicherheitsgurt geworfen wurde und in der folgenden Nacht starke Blutungen eintraten. Die Schwangere hat dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
(LG Berlin)
http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl00392.html

Volo Cars stellte im Sommer den ersten virtuellen "schwangeren Dummy" fertig. Damit ist es erstmals möglich, in Computersimulation Angaben über den Einfluss des Sicherheitsgurtes und des Airbags bei simulierten Unfällen auf die werdende Mutter und ihr ungeborenes Baby zu gewinnen. "Das Computermodell ermöglicht eine sehr detaillierte Untersuchung der Bewegungen des Gurtes sowie der Einflüsse von Gurt und Airbag auf die Gebärmutter, die Plazenta und den Fötus." (BNN 13.7.2002)

Unwirksamer Leistungsausschluss in Reisekrankenversicherung

Die Klausel der allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Auslandskrankenversicherung, mit der Leistungen für die Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen ausgeschlossen werden, sind mit Ausnahme des Leistungsausschlusses für Entbindung wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam.
(OLG - 9 U 152/99)
http://www.rechtplus.de/urteile/db_urteile/u4_122.htm

Schadensersatzanspruch eines Kindes wegen vorgeburtlicher Gesundheitsverletzung

Der Schädiger haftet grundsätzlich auch dann dem später mit einem Gesundheitsschaden zur Welt gekommenen Kind aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz, wenn die Verletzung der Leibesfrucht durch einen Angriff auf die Psyche der Schwangeren vermittelt wird.
(BGH, Urteil vom 05.02.85 - VI ZR 198/83)
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bghz93_351.htm

Sonstiges

Bestattgung von fehlgeborenen Kindern
Klinik gibt das fehlgeborene Kind nicht heraus

Ihr Kind ist nicht der Besitz der Klinik oder sonst einer Institution. Es ist Ihr Kind! Leider ist die Rechtslage hierbei bundesweit nicht einheitlich. Die einzelnen Bundesländer verfahren damit unterschiedlich. Die entscheidenden Textstellen der Bestattungsgesetzt der einzelnen Bundesländer habe ich hier zusammengefasst.
Bis ich Ihnen hier nähere Informationen zu dieser Frage geben kann, rate ich Ihnen, wie folgt zu verfahren:

Sie sollten immer betonen, dass es Ihr Kind ist::

1. Sie können sehr deutlich um die Herausgabe ihres Kindes bitten.
2. Sie können auf den Artikel von Matthias Spranger hinweisen:
3. Sie können darauf hinweisen, dass Sie bereit sind, hierzu einen Musterprozess zu führen.

Beerdigung von fehlgeborenen Kindern

Fehlgeborene Kinder sind nach dem PStG keine Personen. Hierzu müssten sie mind. 500 Gramm wiegen. In 37 von 40 mir vorliegenden Friedhofsordnungen werden nur Personen beerdigt, keine Menschen. Eine Friedhofsverordnung bestattet "Verstorbene" und eine ausdrücklich auch "Tot- und Fehlgeburten". Daher ist es rechtlich nicht immer einfach, sein fehlgeborenes Kind auf einem öffentlichen Friedhof, selbst im eigenen Familiengrab, zu bestatten.
Hinweis: Da der Umgang mit fehlgeborenen Kindern in den meisten Bundesländern rechtsfreier Raum ist, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie dieses Ihr Kind Zuhause, bei ihnen im Garten bestatten, wenn Sie Ihr Kind von der Klink erhalten.

Sollte Ihr Kind entgegen Ihres ausdrücklichen Wunsches nicht bestattet worden sein, so können Sie die Aktion: Allen Menschen ein Grab! mit einer entsprechenden Rückmeldung unterstützen.

Umgang mit fehlgeborenen Kindern

In allen mir vorliegenden Bestattungsgesetzen steht, dass fehlgeborene Kinder "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen" sind bzw. eine ähnliche Formulierung, sie müssen "in schicklicher und gesundheitlich unbedenklicher Weise beseitigt" werden. Wie dies ausgeführt werden soll, steht nicht näher in dem Gesetzestext. Daher sind verschiedene Verfahren gebräuchlich .

Dies bedeutet, dass im Umgang mit fehlgeborenen Kindern eine sehr große gesetzliche Freiheit besteht. Sie beinhaltet:

* Sie müssen nicht auf einem Friedhof bestattet werden, sie können auch Zuhause im eigenen Garten beigesetzt werden.
* Sie müssen nicht durch einen Bestatter transportiert werden. Sie können auch in jedem anderen Pkw transportiert werden.
* Der Umgang mit fehlgeborenen Kinder sollte würdevoll erfolgen.

Personensorgerecht

Auf eine Anfrage antwortete das "Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz" vom 21.2.03 (Aktenzeichen 3.9/8072-1/101/03): "Eine solche Fehlgeburt kann bestattet werden, wenn es derjenige wünscht, der im Falle der Lebendgeburt das Personensorgerecht inne gehabt hätte."

"Personensorge ist ein Teil der elterlichen Sorge für das Kind. Sie umfaßt insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen, ferner das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält. Vgl. §§ 1931, 1932 BGB." (http://149.219.195.60/worte/rw02411.html)

Damit ist alles klar: Das Personensorgerecht eines fehlgeborenen Kindes fällt den Eltern zu. Sie haben ein Recht auf die Bestattung ihres fehlgeborenen Kindes.

Informationsquelle: http://www.kindergrab.de/

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